Für ein (neues) Nebengebäude müssen Sie nicht immer eine Genehmigung beantragen.
Für Holz-Nebengebäude wie einen Gartenschuppen, einen Holz-Carport oder ein Poolhaus ist in vielen Fällen keine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Manchmal gilt eine Meldepflicht. Wir stellen die Regeln für Sie zusammen.
Für die Aufstellung eines freistehenden Nebengebäudes in Ihrem Garten müssen Sie weder eine Genehmigung beantragen noch eine Meldung bei Ihrer Gemeinde vornehmen, sofern Ihr Nebengebäude:
Erfüllen Ihr Poolhaus, Ihr Holz-Carport, Ihr Gartenschuppen, Ihr Gartenbüro … die obenstehenden Bedingungen? Dann sind Sie befreit und müssen also keinen Genehmigungsantrag einreichen. Sie können sofort mit den Arbeiten beginnen.
Weichen die Pläne Ihres freistehenden Nebengebäudes jedoch von den allgemeinen Regeln ab, wie oben beschrieben? Dann ist dennoch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich.
Beabsichtigen Sie, Ihre bestehende Wohnung mit einem Anbau wie einem Holz-Wintergarten, einer Terrassenüberdachung oder einem Carport aus Holz von maximal 40 m² zu erweitern? Dann genügt eine Meldung bei Ihrer Gemeinde. Das bedeutet, dass Sie als Bauherr mindestens zwanzig Tage vor Beginn der Arbeiten ein Standard-Meldeformular ausfüllen und unterschreiben sowie drei Fotos der Stelle, an der das Nebengebäude entstehen soll, Zeichnungen aller Fassaden und einen Lageplan einreichen müssen.
Es gibt selbstverständlich einige Bedingungen, die das Nebengebäude erfüllen muss, um lediglich meldepflichtig zu sein. So wird die maximale Höhe des Nebengebäudes auf 4 Meter begrenzt. Weiter muss der Anbau im seitlichen Garten mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze und im hinteren Garten mindestens 2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben.
Ohne Gegenmeldung können Sie nach zwanzig Tagen mit den Arbeiten für den Anbau Ihres Holz-Wintergartens, Holz-Carports, überdachten Terrasse usw. beginnen.
Wenn die Pläne Ihres Anbaus den obengenannten Bedingungen nicht entsprechen, genügt eine Meldung nicht und Sie müssen eine baurechtliche Genehmigung beantragen.
Eine wichtige Ausnahme von den allgemeinen Regeln sind die spezifischen baurechtlichen Vorschriften, die jede Gemeinde je Parzellierung oder Region auferlegen kann. Diese haben absoluten Vorrang vor den allgemein geltenden Vorschriften.
Vergewissern Sie sich auch, dass sich Ihre Wohnung nicht in einem Agrar- oder zonenfremden Gebiet befindet, und erkundigen Sie sich, ob es sich nicht um geschütztes Erbe handelt. Bei solchen Wohnungen gelten nämlich andere Regeln für angebaute und freistehende Nebengebäude.
Wir raten Ihnen als Bauherr, immer vorab den baurechtlichen Dienst der Gemeinde zu konsultieren. So werden Sie nicht unerwartet vor Überraschungen gestellt.
Mehr Informationen über Genehmigungen für Nebengebäude? Kontaktieren Sie uns gerne oder werfen Sie einen Blick auf www.ruimtelijkeordening.be
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